
Eine UBG darf keine Wagniskapitalbeteiligungen an Unternehmen halten, die Mutter- oder Schwesterunternehmen der UBG sind. Sie darf keine Beteiligungen als stiller Gesellschafter an der UBG gewähren. Dies gilt nicht für typische stille Beteiligung en bei Gesellschaft en, die gleichzeitig an der UBG beteiligt sind.
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/unternehmensbeteiligungsgesellscha
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